Rundschreiben Nr. 12 des Magistrat vom 23.10.2020, Auszug

  1. Die maximale Gruppengröße der kontaktlosen Trainingseinheiten beträgt 25 Personen – unabhängig von der Hallengröße: Denken Sie daran, dass Sie gfls. mehr Platz in der Halle benötigen, um das Training kontaktlos zu gestalten, denn der Mindestabstand von 1,50 Meter ist weiterhin einzuhalten
  2. Der Mund-Nasenschutz ist beim Betreten, beim Verlassen und auf dem Weg von und zur Sportfläche zu tragen
  3. Die Duschen und Umkleiden in unseren Sporthallen und Sportstätten bleiben geschlossen
  4. Alle – noch möglichen – Wettkämpfe und Turniere finden ohne Zuschauer statt, dabei spielt es keine Rolle, ob sie im Freien oder in der Halle stattfinden!
  5. Das Hallenbad und das Lehrschwimmbecken der HKS kann weiterhin von den Schwimmvereinen nach den bisherigen Vorgaben- mit der Ausnahme Wasserball – genutzt werden – die Duschen bleiben auch hier geschlossen!
    Sämtliche Hygienevorschriften finden weiterhin Anwendung. Auch nach Aufhebung der 3qm Regel ist eine Vergrößerung der Trainingsgruppen nicht vorzusehen.
  6. Der Kraftraum der Großsporthalle steht weiterhin für das Training zur Verfügung. Solange die Anzahl der Nutzer gewährleistet, dass Mindestabstände eingehalten werden können, erfolgt hier keine Veränderung im Ablauf.
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