Auszug aus der Allgemeinverfügung des Kreises Groß-Gerau vom 23.10.2020

7. Der Wettkampf-und Trainingsbetrieb nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 darf nur noch Kontaktlos ausgeübt werden. Dabei sind Zuschauer*innen sowohl in geschlossenen Räumen als auch im Freien nicht gestattet. Davon ausgenommen sind ein Erziehungsberechtigte*r pro minderjähriger Person sowie die Trainer*innen und Betreuer*innen.

9. Diese Allgemeinverfügung tritt am 23. Oktober 2020 um 8:00 Uhr in Kraft und hebt die Allgemeinverfügung zur Verhinderung der weiteren Ausbreitung des Corona-Virus im Landkreis Groß-Gerau im sozialen und betrieblichen Bereich vom 16. Oktober 2020 auf. Sie gilt vorerst bis zum 8. November 2020, 24:00 Uhr. Eine Verlängerung bleibt vorbehalten.

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