Rundschreiben Nr. 11 und Information zur Corona-Krise, Auszug

Für uns relevante Teile der Allgemeinverfügung des Landrates des Kreises Groß-Gerau, die seit heute, Samstag 17.10.  8.00 Uhr, Anwendung findet.

„Da das Infektionsgeschehen gegenwärtig in Rüsselsheim extreme Ausmaße annimmt, haben wir uns für – über die Allgemeinverfügung des Kreises hinausgehende – Schritte entschlossen.

Gemeinsam mit Ihnen wollen wir eine Schließung der Sportstätten für den Vereinssport vermeiden und dennoch das Infektionsrisiko so gering als möglich halten.

Trotz der Hallenschließungen für den Schulsport, kann der Vereinssport unter Beachtung folgender Maßnahmen weiterhin stattfinden:

  1. Trainingseinheiten dürfen nur noch in einer Gruppengröße von max. 25 Personen durchgeführt werden – unabhängig von der Hallengröße
  2. Bei Gymnastikkursen oder sonstigen kontaktlosen Sportarten, ist der Mindestabstand von 1,50 Meter einzuhalten
  3. Der Mund-Nasenschutz ist beim Betreten, beim Verlassen und auf dem Weg von und zur Sportfläche zu tragen
  4. Die Duschen und Umkleiden in unseren Sporthallen und Sportstätten werden ab sofort wieder geschlossen – bitte sensibilisieren Sie Ihre Teilnehmer in Sportkleidung zu erscheinen und zu Hause zu duschen.
  5. Alle Wettkämpfe und Turniere finden ohne Zuschauer statt, dabei spielt es keine Rolle, ob sie im Freien oder in der Halle stattfinden!“
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